Tarifabschluss für hessische Kunststoffverarbeitende Industrie

Entgelterhöhungen in zwei Stufen bei langer Laufzeit vereinbart

Tarifverhandlungen von Hessen Chemie und IGBCE

Der Arbeitgeberverband Hessen Chemie und die IGBCE Hessen-Thüringen haben sich in der vierten Verhandlungsrunde nach intensiven Gesprächen auf einen Tarifabschluss für die 5.500 Beschäftigten der hessischen Kunststoffverarbeiter verständigt. „In der derzeit krisenhaften Situation für die hessische Kunststoffverarbeitende Industrie haben wir mit dem Abschluss erneut die Handlungsfähigkeit der Sozialpartner bewiesen und einen tragfähigen Kompromiss für beide Seiten gefunden“, sagt Thomas Wedekind, Geschäftsführer von Technoform Caprano + Brunnhofer und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. 

„Mit der langen Laufzeit von 24 Monaten schaffen wir Planungssicherheit für unsere Unternehmen“, so Wedekind. Zudem ist in den Tarifabschluss eine Flexibilisierungskomponente für Betriebe mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgenommen worden. Die Vereinbarung umfasst eine zweistufige Erhöhung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden über 24 Monate: In der ersten Stufe steigen die Entgelte ab dem 01. März 2023 einheitlich um 100 Euro brutto. Auszubildende erhalten 50 Euro brutto mehr. In der zweiten Stufe erhöhen sich die Entgelte ab dem 01. Mai 2024 um weitere drei Prozent. Auszubildende erhalten einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro brutto. Für die Monate Januar und Februar 2023 wird ein Pauschalbetrag in Höhe von jeweils 75 Euro brutto ausgezahlt. Auszubildende erhalten jeweils 25 Euro brutto. Zusätzlich wurde eine tarifliche Inflationsausgleichszahlung vereinbart: So erhalten Tarifbeschäftigte eine steuer- und abgabenfreie Zahlung von insgesamt 3.000 Euro, Auszubildende bekommen insgesamt 1.000 Euro. Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten können betriebliche Ausnahmelösungen für die Inflationsausgleichszahlung vereinbaren, die die Höhe sowie den Auszahlungszeitpunkt betreffen.

Tarifabschluss berücksichtigt Unternehmerseite wie Beschäftigte

„Die Differenzierung entsprechend der wirtschaftlichen Situation der Betriebe ist notwendig, um zusätzliche Belastungen durch die Tarifsteigerung in ohnehin wirtschaftlich harten Zeiten abzumildern“, erläutert Wedekind. Mit dem Tarifabschluss sei es gelungen, sowohl die Anforderungen der Unternehmen und die Bedürfnisse der Beschäftigten in der Krise zu berücksichtigen. „Durch die steuerbefreite Inflationsausgleichszahlung haben wir schnelle und deutlich spürbare Entlastungen für die Mitarbeitenden ermöglicht“, so der Verhandlungsführer. Darüber hinaus wurde die bisherige Vereinbarung zu den Sozialpartnerveranstaltungen verlängert, um das Bewusstsein für die Vorteile einer Tarifbindung auf beiden Seiten zu stärken. Auch wurden neue Flexibilisierungsmöglichkeiten bei den Altersfreizeiten vereinbart.

Rückblick auf die vorhergehende Tarifvereinbarung von 2019
 

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